Hausregeln: Geschäftsordnung
Gästezimmer La Sourdrie
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Artikel 1: Vermietung
Der saisonale Mietvertrag ist für die ausschließliche Nutzung der Vermietung des Bed and Breakfast reserviert.
Der beste Empfang ist für unsere Gäste reserviert. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Gäste mit aller Aufmerksamkeit zu empfangen, die sie benötigen, um ihren Aufenthalt und ihr Wissen über die Region zu erleichtern.
Artikel 2: Dauer des Aufenthalts
Der Mieter, der den für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossenen Vertrag unterzeichnet, kann am Ende des Aufenthalts kein Recht auf Verbleib in den Räumlichkeiten geltend machen.
Artikel 3: Vertragsschluss
Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer die auf den Gesamtbetrag der Miete vorgesehene Anzahlung, eine Kopie des Vertrags und die Hausordnung, die mindestens 14 Tage vor dem Ankunftsdatum unterzeichnet wurde, überwiesen hat. Eine zweite Kopie ist vom Mieter aufzubewahren.
Der zwischen den Parteien abgeschlossene Mietvertrag darf unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, Dritten, natürlichen oder juristischen Personen zugute kommen, es sei denn, der Eigentümer stimmt schriftlich zu. Jeder Verstoß gegen diese Klausel kann zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses auf Kosten des Mieters führen, wobei der Erlös aus dem Mietverhältnis endgültig beim Vermieter verbleibt.
Artikel 4: Stornierung durch den Mieter
Jede Stornierung muss dem Eigentümer schriftlich oder anderweitig mitgeteilt werden.
a) Stornierung vor Ankunft auf dem Gelände: Die Kaution verbleibt beim Eigentümer. Letzterer behält den Restbetrag des Aufenthalts ein, wenn die Stornierung weniger als 5 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum in den Räumlichkeiten erfolgt.
Wenn sich der Mieter nicht innerhalb von 5 Stunden nach dem im Vertrag angegebenen Ankunftsdatum meldet, wird der Vertrag null und nichtig und der Eigentümer kann über sein Zimmer verfügen. Die Kaution und der Restbetrag der Miete verbleiben beim Eigentümer.
b) Bei Verkürzung des Aufenthalts verbleibt der Mietpreis beim Vermieter. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.
Artikel 5: Ankunft
Der Mieter muss am angegebenen Tag zwischen 16 und 20 Uhr anreisen. Bei verspäteter oder verspäteter Ankunft muss der Mieter den Vermieter benachrichtigen.
Artikel 6: Zahlung des Restbetrags
Der Restbetrag der Miete wird spätestens 2 Tage vor dem Betreten der Räumlichkeiten bezahlt. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter, der den Restbetrag nicht bis zum vereinbarten Datum bezahlt hat, seinen Aufenthalt storniert hat. Von da an wird der Service wieder zum Verkauf angeboten und es erfolgt keine Rückerstattung. Der Restbetrag muss ebenfalls an den Eigentümer gezahlt werden (siehe Artikel 4).
Artikel 7: Sachstand
Ein Inventar wird gemeinsam erstellt und vom Mieter und dem Eigentümer oder seinem Vertreter bei An- und Abreise aus dem Zimmer unterschrieben. Dieses Inventar ist die einzige Referenz im Falle eines Rechtsstreits über den Zustand der Räumlichkeiten.
Der Zustand der Sauberkeit des Zimmers bei der Ankunft des Mieters muss im Inventar der Einrichtungsgegenstände vermerkt werden. Das Zimmer muss während des Aufenthalts in einem sauberen Zustand bleiben.
Artikel 8: Nutzung der Räumlichkeiten
Der Mieter hat für die Ruhe des Mietverhältnisses zu sorgen und es entsprechend dem Zweck der Räumlichkeiten zu nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten im Rahmen der Personenzahl, für die das Zimmer gemietet wird, persönlich zu bewohnen und friedlich zu nutzen. Insbesondere dürfen Möbel und bewegliche Gegenstände nur für den Zweck verwendet werden, für den sie bestimmt sind, und an den Orten, an denen sie sich befinden, ist es dem Mieter absolut untersagt, sie außerhalb der Unterkunft zu transportieren. Er hat es zu unterlassen, aus welchem Grund auch immer, Änderungen an der vorhandenen Strom- und Wasserversorgung in den gemieteten Räumen vorzunehmen, und verpflichtet sich, alle Reparaturen, die durch den Missbrauch dieser Anlagen erforderlich werden, unverzüglich auf eigene Kosten durchführen zu lassen. In keinem Fall darf er die gemieteten Räumlichkeiten ganz oder teilweise untervermieten. Der Mieter haftet für alle Schäden oder Verluste, die während der Vertragslaufzeit im Mietobjekt auftreten können, es sei denn, er kann nachweisen, dass sie aufgrund höherer Gewalt, des Verschuldens des Vermieters oder der Handlung eines Dritten, den er nicht in das Objekt eingeführt hat, entstanden sind.
Artikel 9: Pool-Regeln
Der Pool ist von Mitte Juni bis Anfang September zwischen 25 und 27° beheizt.
Im Rahmen der französischen Vorschriften über die Nutzung von Familienschwimmbädern, die für Gäste zugänglich sind (Ziel: Vermeidung von Unfällen für Kinder) und um eine harmonische Nutzung zu ermöglichen, wurde diese Schwimmbadordnung erstellt:
Wir führen keine Überwachung des Pools durch.
Da es sich um einen Familienpool handelt, ist seine Nutzung nur für Mitglieder unserer Familie und Personen reserviert, die in unserem Gästehaus übernachten.
Jedes Kind, das nicht von einem erwachsenen Elternteil begleitet wird, hat keinen Zugang zum Poolbereich. Die Nutzung des Pools durch Kinder erfolgt unter der vollen Aufsicht und Verantwortung ihrer Eltern.
Laute Spiele und das Werfen von Gegenständen sind im und um den Pool verboten. Das Tauchen und Springen vom Ufer aus ist verboten.
Warnung: Die Stufen zum Pool können manchmal rutschig sein, seien Sie also vorsichtig, wenn Sie hinuntergehen.
Der Poolbereich ist von 16 bis 20 Uhr geöffnet.
Bei wiederholter Nichteinhaltung eines der oben genannten Punkte können wir Ihnen den Zugang zum Poolbereich entziehen.
Artikel 10: Kapazität
Der Vertrag ist für eine maximale Kapazität von zwei Personen abgeschlossen. Übersteigt die Anzahl der Mieter die Kapazität, kann der Vermieter die zusätzlichen Gäste ablehnen.
Artikel 11: Versicherung
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Schäden. Sie werden aufgefordert, eine Resort-Versicherung für diese verschiedenen Risiken abzuschließen oder eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Unter keinen Umständen kann der Eigentümer für einen Unfall eines unbeaufsichtigten Kindes verantwortlich gemacht werden.
Artikel 12: Tiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Artikel 13: Streitfall
Im Falle einer Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, ist ausschließlich das Bezirksgericht oder der örtliche Richter des Mietortes zuständig. Jeder Mietvertrag setzt die vorbehaltlose Annahme dieser Bedingungen durch den Mieter voraus.